Sehr geehrte Patienten, Patientinnen, Eltern,
gerne erstatten wir auf Wunsch und bei Bedarf Berichte, Atteste und Gutachten. Die Kosten für diese Leistungen werden allerdings nicht immer durch die Krankenkassen erstattet. Aus diesem Grund fallen entsprechend der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten an:
B1 Anwesenheitsbescheinigung bei Praxistermin
Kostenlos, nachträglich 5,36€
B2 Auslands-Bescheinigung (BTM-Medikamente)
10,00 €
A1 Attest kurz („Krankschreibung Schule“)
8,16 €
A2 Attest lang (Diagnosen mit Empfehlungen, Wiedereingliederung, Sportbefreiung, Schulwegtransport…)
17,43 €
A3 Arztbrief / Befundbericht an Eltern / volljähr. Patient
26,52 €
A4 Kurzarztbrief / Befundbericht an Kinderarzt / Hausarzt
während laufender Behandlung: 0 €.
Nach abgeschlossener Behandlung:
mit Überweisung 0 €
G1 Sechs-Achsen-Gutachten (§ 35a) kurz (bis 2 Seiten)
67,03 € (mit Schreibgebühr ca. 74,03 €)
G2 Sechs-Achsen-Gutachten (§ 35a) lang (ab 3 Seiten)
nach Aufwand: 102,00 € pro angefangener Stunde
Bei G1 bis G2 jeweils Schreibgebühr pro Seite zusätzlich
3,50 €
Erstellung eines Gutachten z.B §35a auf Wunsch
vom Jugendamt oder Bezirk
Abrechnung nach Aufwand entsprechend GOÄ
Die Atteste/Berichte und Gutachten erhalten Sie gegen Zahlung in der Praxis
mit EC /Giro/Kredit - Karte. Barzahlung ist nicht möglich. Rechnung wird auf
Wunsch ausgestellt.
Liegt eine schriftliche Kostenübernahme z.B durch das Jugendamt vor,
wird die Rechnung entsprechend weitergeleitet.
Stand: 26.07.2024
Die Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ), Ziffern 70, 75, 80, 85, 95.